Inhalte:
- Warenwirtschaft
- Werbung und Verkaufsförderung
- Serviertätigkeiten
- Vorbereitungsarbeiten im Service
- Herstellung von Aufguss- und Heißgetränken
- Tisch- und Raumdekoration
- Speisekarten schreiben
- betriebliche Kassensysteme
- Zubereiten von einfachen Gerichten der kalten Küche und der Frühstücksküche
- Herstellen von Rahm- und Püreesuppen sowie einfachen Eierspeisen

Zielgruppen:

Erwerbslose Migrantinnen und Migranten.

Zugangsvoraussetzungen: 
Gesundheitliche Voraussetzungen zum Erwerb eines Gesundheitszeugnisses, Bereitschaft zur flexiblen Gastronomiearbeitszeit. In Deutschland nicht anerkannter Berufsabschluss in der Gastronomie bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Ausbildungsberuf.

Unterrichtsbeginn: 7.45 Uhr
40 Stunden / Woche

Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse in der Bildungsstätte zzgl. eines betrieblichen Praktikums.

Dauer: 18 Monate

Beginn: 29.09.2011

Fördermöglichkeiten:
Diese Weiterbildung ist eine zugelassene Maßnahme nach AZWV.

Förderung:
Lehrgangskosten: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Fahr- und Kinderbetreuungskosten: Bildungsgutschein

Abschluss: Industrie- und Handelskammer

Ansprechpartnerin:
Frau Dagmar Radeck
Tel: 0385  55869-41
EMail: dagmar.radeck@faa-nord.eu