Inhalte:
- Warenwirtschaft
- Werbung und Verkaufsförderung
- Herstellen von Hauptspeisen und Anrichten von kalten Platten
- Zubereitung von Molkereiprodukten und Eiern
- Anwenden von arbeits- und küchentechnischen Verfahren
- Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
- Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen
- Zubereiten von Fisch, Schalen – und Krustentieren
- Verarbeiten von Fleisch und Innereien/ Wild und Geflügel
Zielgruppen:
Erwerbslose Migranten, die handwerkliches Können und gastroorientierte Kreativität mit betriebswirtschaftlichen Know–How verbinden möchten.
Zugangsvoraussetzungen:
Gesundheitliche Voraussetzungen zum Erwerb eines Gesundheitszeugnisses, Bereitschaft zur flexiblen Gastronomiearbeitszeit. Nicht anerkannter Berufsabschluss als Koch / Köchin bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Ausbildungsberuf.
Unterrichtsbeginn: 7.30 Uhr, 40 Stunden / Woche
Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse in der Bildungsstätte zzgl. eines betrieblichen Praktikums.
Dauer: 18 Monate
Beginn: 27.09.2010
Ein Einstieg ist bis zum 22.10.2010 möglich.
Fördermöglichkeiten:
Diese Weiterbildung ist eine zugelassene Maßnahme nach AZWV.
Förderung der Lehrgangskosten: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Fahr- und Kinderbetreuungskosten: Bildungsgutschein
Abschluss: Industrie- und Handelskammer
Ansprechpartnerin:
Frau Dagmar Radeck
Tel: 0385 55869-41
EMail: dagmar.radeck(at)faa-nord.eu


