Inhalte:
- Warenwirtschaft
- Werbung und Verkaufsförderung
- Herstellen von Hauptspeisen und Anrichten von kalten Platten
- Zubereitung von Molkereiprodukten und Eiern
- Anwenden von arbeits- und küchentechnischen Verfahren
- Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
- Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen
- Zubereiten von Fisch, Schalen – und Krustentieren
- Verarbeiten von Fleisch und Innereien/ Wild und Geflügel

Zielgruppen:
Erwerbslose Migranten, die handwerkliches Können und gastroorientierte Kreativität mit betriebswirtschaftlichen Know–How verbinden möchten.

Zugangsvoraussetzungen: 
Gesundheitliche Voraussetzungen zum Erwerb eines Gesundheitszeugnisses, Bereitschaft zur flexiblen Gastronomiearbeitszeit. Nicht anerkannter Berufsabschluss als Koch / Köchin bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Ausbildungsberuf.

Unterrichtsbeginn: 7.30 Uhr, 40 Stunden / Woche

Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse in der Bildungsstätte zzgl. eines betrieblichen Praktikums.

Dauer: 18 Monate

Beginn: 27.09.2010
Ein Einstieg ist bis zum 22.10.2010 möglich.

Fördermöglichkeiten:
Diese Weiterbildung ist eine zugelassene Maßnahme nach AZWV.
 
Förderung der Lehrgangskosten: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Fahr- und Kinderbetreuungskosten: Bildungsgutschein

Abschluss: Industrie- und Handelskammer
 
Ansprechpartnerin: 
Frau Dagmar Radeck
Tel: 0385  55869-41
EMail: dagmar.radeck(at)faa-nord.eu