Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Kurzbeschreibung
Die Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdgewerke auszuführen, wenn sie mit einem Gewerk zusammenhängen oder diese wirtschaftlich ergänzen. Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören z.B. Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen elektrotechnische Tätigkeiten an. Diese sind grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten (BGV A3). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden diese Arbeiten zunehmend von „Nichtelektrikern“ durchgeführt. Folglich ist eine ausreichende Ausbildung der Mitarbeiter notwendig, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen bietet Ihnen die FAA diese Unterrichtung an.
Lernziele
Die Grundausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Die Schwerpunkte werden nach den Anforderungen des jeweiligen Betriebes festgelegt.
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektronischen Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
- Grundlagen „Erste Hilfe“
- Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
- Betriebsspezifische, elektronische Anforderungen
- Unterweisung (Anschließen, Bedienen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Störungen)
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Ihre Vorteile
Professionelle Weiterbildung durch Erwerb eines anerkannten Zertifikats (AZWV)
Individuelle Seminargestaltung durch Teilzeit und Vollzeit- Regelung
Langfristiger Nutzen durch Erweiterung der Qualifikation des Mitarbeiters
Mögliche Förderungen Quali-KuG, WeGebAU, Bildungs-gutschein, Bildungscheck
Passgenaue Schulung in Kleingruppen ab 5 Mitarbeiter
Dauer
von 2 Wochen bis 4 Wochen (Vollzeit und Teilzeit)
Standort
Schlachthofstraße 10, 18069 Rostock
Ansprechpartnerin
Erika Feicht
Tel.: 0381 96989992
Mail: erika.feicht [at] faa-nord.eu
Web: www.faa-nord.de


