Unterstützte Beschäftigung

Was ist "Unterstützte Beschäftigung" (UB)?


Die "Unterstützte Beschäftigung" bietet eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung zur Vorbereitung auf ein sich anschließendes Beschäftigungsverhältnis. Über einen Zeitraum von in der Regel zwei Jahren erfolgt ein individuelles Training, in dem die Teilnehmer direkt am betrieblichen Arbeitsplatz für konkrete Tätigkeiten qualifiziert werden. Qualifizierungstrainer fördern und begleiten die Teilnehmer dabei. Ziel ist es, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gelangen. Die Tätigkeit muss den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers und seinen gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechen.

Wer kann "Unterstützte Beschäftigung" nutzen?

"Unterstützte Beschäftigung" richtet sich insbesondere an Schulabgänger und Erwachsene, die wegen ihrer Behinderung oder persönlichen Einschränkung Unterstützung benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden.                                                                                                                                                              

Verlauf der "Unterstützten Beschäftigung"

"Erst platzieren, dann qualifizieren" lautet die grundlegende Idee, die in der "Unterstützten Beschäftigung" ihre Anwendung findet. Dies erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Phasen:

Einstiegsphase:

  • Feststellen der Fertigkeiten, Fähigkeiten und Interessen der Teilnehmer
  • Finden eines geeigneten Betriebes

Qualifizierungsphase:

  • Arbeiten und Lernen am Arbeitsplatz
  • Vermittlung und Training von sozialen und personalen Kompetenzen für das Arbeitsleben

Stabilisierungsphase:

  • Vorbereitung des Übergangs in das Beschäftigungsverhältnis

Während der gesamten Qualifizierung werden sowohl die Teilnehmer als auch die Betriebe von einem Qualifizierungstrainer begleitet.

Wer finanziert die "Unterstützte Beschäftigung"?

"Unterstützten Beschäftigung" wird nach § 38a SGB IX durch die Agentur für Arbeit übernommen. Die notwendigen Fahrtkosten, ein Mittagessen und bei Bedarf Arbeitskleidung werden ebenfalls finanziert.

Was erwartet Sie?

Sie erhalten individuell Unterstützung bei:

  • der Erkennung der Fähigkeiten, Neigungen und Interessen
  • dem Finden eines geeigneten Betriebes
  • der berufspraktischen Erprobung und Qualifizierung
  • dem Erwerb von berufsbezogenem Wissen
  • der Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen
  • bei Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Bewerbungen
  • der Verwirklichung Ihrer Ziele
  • der Lösung aktueller Probleme, die die betriebliche Tätigkeit zeitweise oder nachhaltig betreffen

                                               

Kontakt - Ihr Ansprechpartner

Herr Nick Chriss

Tel: (0 51 21) – 7 48 79 – 30

nick.chriss(at)faa-nord.de

 

 

Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr