Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für FAA-Dienstleistungen (AGB)1
1. Geltung der Vertragsbedingungen,
Zustandekommen des Vertrages
1.1 Die FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord („FAA“; Tannenbergallee 6, 30163 Hannover, Sitz der Gesellschaft: Hannover, Registergericht: Amts¬gericht Hannover, HR Hannover B 200 307) erbringt Dienstleistungen an End¬kunden aufgrund der nach¬folgenden AGB, der Leistungs¬beschreibungen und der Preislisten (Vertrags¬bedingungen). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die FAA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ältere Geschäfts¬bedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
1.2 Angebote der FAA sind freibleibend und unverbindlich. Der Schulungsvertrag kommt zustande, wenn die FAA die schriftliche Seminar¬anfrage oder Anmeldung durch Zustellung einer schriftlichen Bestätigung annimmt, spätestens jedoch durch Annahme der Schulungs¬leistung. Entsprechendes gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. Die FAA ist zu einem Vertragsschluss nicht verpflichtet.
1.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen durch die FAA bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Schutzrechte, Rechte an den Angebots-, Seminar- und Trainings¬unterlagen
2.1 An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellten Inhalten, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unter¬lagen und Hilfsmitteln behält sich die FAA das Eigentum oder Urheber¬recht vor. Der Kunde darf diese Gegen¬stände oder Unterlagen ohne aus¬drück¬liche schriftliche Zustimmung der FAA Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen.
2.2 Der FAA stehen alle Schutzrechte an den Inhalten und Materialien der Schulung zu. Seminar- und Trainings¬unterlagen sowie zur Verfügung gestellte Software dürfen vor, während und nach einem Seminar nicht vervielfältigt werden. Dauerhaft über¬lassene Materialien darf der Kunde für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Unzulässig ist jedoch jede Form der Verbreitung einschließlich des Vermietens und Verleihens.
2.3 Für die vereinbarte Dauer des Seminars haben die Teilnehmenden ein nicht ausschlie߬liches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von der FAA zu Lehr-, Lern- und Übungszwecken eingesetzten Soft¬ware.
3. Änderungen der Vertragsbedingungen, Preis
3.1 Die FAA kann die Preise
a) bei Änderung des gesetzlichen Um¬satz¬steuersatzes sowie
b) bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammen¬schaltungen und für Dienste anderer Kooperationspartner, zu denen die FAA Zugang gewährt, zum Zeitpunkt und in Höhe der Änderungen anpassen.
3.4 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestehen keine angebots- und kundenspezifische Preis¬vereinbarungen, so werden erteilte Aufträge zu dem am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listenpreis der FAA ausgeführt.
3.6 Alle von der FAA angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Hannover. Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrt¬kosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Besteller, falls in der Auftrags¬bestätigung nicht anders vereinbart, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4. Sicherheiten
Die FAA kann ihre Leistungen bei berechtigtem Interesse jederzeit von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen im Rückstand ist oder begründete Zweifel an seiner Kredit¬würdigkeit bestehen.
5. Leistungsumfang
5.1 Die FAA bietet nach Maßgabe dieser AGB Schulungen und weitere Schulungs¬dienst¬leistungen (Trainings, Seminare, offene Seminare, Firmen¬schulungen, Inhouse Trainings, etc.) sowie Coaching und Vermittlungs¬dienstleistungen an; insbesondere SAP® Seminare, Firmen¬schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit.
5.2 Berufsbegleitende Seminare (Offene Seminare)
Die FAA erbringt bei öffentlich angebotenen Seminaren folgende Schulungs¬leistungen:
- Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software und Räumlich¬keiten für die Dauer des Kurses, Präsentation der Trainingsinhalte gemäß Kurs¬beschreibung,
- Kursunterlagen in elektronischer Form je nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch,
- Bestätigung der Teilnahme durch ein aussagekräftiges persönliches Teilnahme¬zertifikat (Teilnehmerzertifikat).
5.3 Firmentrainings (geschlossene Seminare)
Für Firmentrainings wird die FAA ein individuelles auf die Markt¬an¬forderungen zugeschnittenes Angebot erstellen, in dem u. a. Kursinhalte, Ort, Termin und Teil¬nehmer¬zahl gesondert bestimmt werden.
5.4 Die FAA ermöglicht auch den technischen Zugang zu Diensten anderer Kooperationspartner, soweit dies in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist. Bei Nutzung dieser Dienste entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die FAA gibt keine persönlichen Daten des Kunden an den Kooperations¬partner weiter. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Daten zur Einrichtung und Nutzung des Dienstes durch den Kunden vom Kooperationspartner benötigt werden. Die FAA wird den Kunden auf diesen Umstand innerhalb der Leistungsbeschreibung hinweisen und sich seines Einverständnisses versichern.
5.5 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aus¬sperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen tech¬nischer Änderungen an den Anlagen der FAA oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungs¬gemäßen oder verbesserten Schulungs¬betrieb erforderlich sind, ergeben. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikations¬anlagen Dritter, die die FAA zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist die FAA berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorüber¬gehend ganz oder teilweise einzu¬stellen, soweit dies für einen ordnungs¬gemäßen oder verbesserten Schulungs¬betrieb erforderlich ist. Die FAA wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzu¬wirken. Dauert eine von der FAA zu vertretende Störung oder Unter¬brechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur angemessenen Minderung des Preises berechtigt.
5.6. Wird eine Dienstleistung von der FAA nur für einen befristeten Zeitraum angeboten, nur in Verbindung mit einem bestimmten Preis und/oder nur gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht, wird dies in der Preisliste oder einer Leistungs¬beschreibung aus¬ge¬wiesen.
5.7 Die maximale Teilnehmerzahl für die angebotenen Seminare ist in der Leistungs¬beschreibung fest¬ge¬schrieben. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Um eine möglichst hohe Durch¬führungs¬sicherheit der Seminare sicher¬zu¬stellen, kann die FAA in Absprache mit dem Teilnehmenden bei geringer Anmeldung pro Seminar die Seminar¬dauer bei gleichem Preis kürzen oder auf das nächste Seminar verweisen.
5.8 Die von der FAA erstellte Seminarbeschreibung enthält die Auflistung der gegenseitig geschul¬deten Leistungen (Leistungs¬beschrei¬bung). Die Leistungs¬be¬schreibung ist Vertragsbestandteil.
Das aktuelle Seminarprogramm der FAA Nord ist im Internet abrufbar unter www.faa-nord.de.
Der Referent kann Seminarinhalte nach seinem Ermessen zur Anpassung an das Seminarniveau unterschiedlich gewichten.
Die Unterrichtseinheit (UE) hat eine Länge von 45 Minuten.
6. Zahlungsverpflichtung, Verzug des Kunden
Die von der FAA gestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu begleichen. Es gelten die angebotenen und bestätigten Preise.
Für den Fall, dass der Kunde die Zahlungen nicht zum Fälligkeits¬zeitpunkt erbringt, hat die FAA das Recht, ihre Leistungen bis zur voll¬ständigen Begleichung der Forderung zurückzuhalten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der FAA bei der HypoVereinsbank.
Der Kunde weist am ersten Seminar¬tag die Zahlung der Seminargebühr nach.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Seminaren und Seminarpaketen berechtigt nicht zur Gebühren¬minderung.
7. Rücktrittsrecht, Stornierung durch Kunde
7.1 Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, eine Ersatzperson zu dem Seminar zu entsenden (Vertrags¬übernahme). Zur wirksamen Vertrags¬übernahme und der damit verbundenen Übertragung von Rechten und Pflichten auf einen anderen Kunden bedarf es der Zustimmung der FAA. Für diesen Bearbeitungs- und Verwaltungs¬auf¬wand wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
7.2 Die Erklärung mit der der Kunde seine Seminarteilnahme ersatzlos, d. h. ohne Ankündigung einer Ersatzperson gemäß Nummer 8.1, absagt (Stornierungs¬erklärung) bedarf der Schriftform. Die Stornogebühr bemisst sich an dem Datum ihres Eingangs bei der FAA (Zugangs¬datum). Alle schriftlichen Erklärungen sind an den Firmensitz (FAA Bildungs¬gesellschaft mbH, Nord, Bereich Firmen¬trainings, Tannenbergallee 6, 30163 Hannover) zu adressieren.
Erfolgt die Stornierung spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn, ist sie kostenfrei.
Vom 20. bis zum 7. Tag vor Seminar¬beginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % der Seminargebühren. Ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn werden die vereinbarten Seminarkosten fällig.
7.3 Sofern die Leistungsbeschreibung des Seminars dies umfasst, bietet die FAA auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden an, in dessen Namen und auf dessen Rechnung ein EZ mit Dusche / Bad im entsprechenden Seminar¬hotel zu den jeweils angegebenen Konditionen, zu buchen. Sollten im Falle der Stornierung des Kunden seitens des Hotels Storno¬gebühren wegen kurzfristiger Zimmer¬stornierung erhoben werden, werden diese dem Kunden durch das Hotel in Rechnung gestellt.
7.4 Durch die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Kündigungs- und Rücktrittsrechte werden gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Rücktritts¬rechte nicht berührt.
8. Leistungsänderung
8.1 Die FAA behält sich das Recht vor, Seminarinhalte geringfügig zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Dozenten-, Termin- und Ortsverschiebungen (inklusive eines Raumwechsels) vorzunehmen. Kann der Kunde infolge einer Termin- und Ortsverschiebung die Veran¬staltung nicht wahrnehmen, steht ihm bei offenen Seminaren das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin des gleichen Kurses zu.
8.2 Bei Verhinderung oder Erkrankung des Dozenten für die Durchführung von Firmentrainings, ist die FAA berechtigt, einen neuen Dozenten zu benennen. Bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten oder wenn ihm die Leistungserbringung nicht zugemutet werden kann (§ 275 Abs. 3 BGB) behält sich die FAA eine Termin¬ver¬schiebung vor. In solchen Fällen kann die FAA nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits- bzw. Verdienstausfall (Ent¬gangener Gewinn) verpflichtet werden. Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum ist aus¬ge¬schlossen.
8.3 Teilnehmermindestanzahl
Ist die in der Seminarbeschreibung festgelegte Teilnehmermindestanzahl nicht spätestens 14 Tage vor Seminar¬beginn erreicht, so ist die FAA berechtigt die Durchführung des Kurses aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. Die FAA informiert den Kunden umgehend darüber, dass das Seminar nicht stattfinden wird. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet. Weitere Ersatzansprüche gegenüber der FAA bestehen nicht. Die FAA wird versuchen ein neues Seminar¬angebot mit angepasstem Preis-Leistungsverhältnis zu unter¬breiten.
8.4 Höhere Gewalt
Die FAA ist berechtigt die Durch¬führung eines Seminars in Folge höherer Gewalt (d.h. Umstände, auf die die FAA in nicht zumutbarer Art und Weise Einfluss hat und die die FAA daran hindern, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen), einschließlich Streiks, Aussperrungen und behörd¬lichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen der FAA oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Schulungsbetrieb erforderlich sind, abzusagen.
9. Pflichten der FAA
Die FAA verpflichtet sich zur Ein¬haltung des Stoffplans und zur Vermittlung in erwachsenengerechter Weise aller Fertigkeiten und Kennt¬nisse, die zum Erreichen des Seminarzieles notwendig sind. Die FAA betraut nur solche Personen mit der Durchführung des Seminars, die nach ihrer Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung dazu befähigt sind. Die Schulungen finden in einer Einrichtung statt, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet ist und die den gesetzlichen Anforderungen sowie dem Stand der Technik entspricht. Die FAA trägt im Krank¬heits¬fall der Lehrperson regelmäßig dafür Sorge, dass der reibungslose Ablauf des laufenden Seminars z. B. durch eine verfügbare Vertretung gewährleistet ist. Geplante Prüfungen, Klausuren, Test, etc. werden ggf. zu einem anderen Termin nachgeholt. Es werden dem Kunden nur solche Tätig¬keiten übertragen, die dem Lehr¬zweck dienlich sind.
10. Pflichten des Teilnehmenden, Verhalten im Semina
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, sich zu bemühen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben sowie an allen Maßnahmen, die dem Seminarziel dienen, einschließlich aller Prüfungen und Klausuren, regelmäßig teilzunehmen. Er arbeitet aktiv im Rahmen des Seminars mit anderen Personen, insbesondere den Lehr¬personen, zusammen und befolgt die notwendigen Anweisungen. Der Kunde beachtet die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs¬vor¬schriften und Regelungen, die die Ordnung betreffen. Er nimmt, sofern vorgesehen, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teil.
10.2 Werkzeuge, Maschinen und sonstige Ausrüstung werden sorgsam und pfleglich sowie ausschließlich zu Seminar¬zwecken benutzt. Jeder Schaden ist sofort dem (anwesenden) Dozenten zu melden. Jeder Kunde (Dozent oder Kursteilnehmer) haftet für von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verschuldete Beschädigungen aller Art. Um Verwechslungen zu vermeiden, darf eigene Ausrüstung nicht mitgebracht werden. Die FAA haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Privat¬eigentum durch Dritte.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der FAA nicht miss¬bräuchlich zu nutzen, insbesondere
- das FAA Intranet sowie seine logische Struktur und/oder andere Netze (z. B. Internet) nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
- keine Viren, unzulässige Werbe¬sendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nach¬richten zu übertragen;
- keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z. B. Urheber- und Marken¬rechte) zu verletzen;
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
- Dienstleistungen nur als Lernender im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen bei denen er oder Dritte vermögens¬werte Gegen¬leistungen Dritter erhält;
- die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen.
10.4 Der Kunde ist zur Weitergabe seines Zugangs und der dazu notwendigen Daten (Benutzerkennung und Kennwort) an Dritte nicht berechtigt. Der Kunde hat der FAA das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der FAA Zugangs¬berechtigungen unverzüglich mitzu¬teilen. Die FAA wird die Zugänge sofort sperren. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Kosten nur bis zu 50 Euro. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10.5 Verstößt der Kunde gegen Pflichten gemäß Nummer 10.3 oder 10.4, ist die FAA berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflicht¬ver¬letzung haftet der Kunde gegenüber der FAA auf Schadenersatz.
10.6 Versäumt der Kunde einen Seminartermin, besteht kein Anspruch auf Nachschulung. Nimmt der Kunde wegen Erkrankung nicht an einem Seminar oder an Teilen eines Seminars teil und kann er dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachweisen, wird die volle Seminar¬gebühr berechnet. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, das Seminar oder Teile davon zu einem späteren Termin ohne weitere Kosten zu besuchen.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, wird für geschlossene Seminare eine Mindest¬laufzeit vereinbart. Wird nicht (recht¬zeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die verein¬barte Option. Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen. Seminare, die keine Mindest¬laufzeit haben und in Abschnitten (Module) angeboten werden, können von beiden Parteien zum Ende eines jeden Abschnitts gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Wochen vor dem Beginn des nächsten Moduls. Entscheidend ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der FAA (Zugang).
11.2 Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) möglich. Ein solcher liegt für die FAA insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen miss¬bräuchlich in Anspruch genommen werden (z. B. gemäß Nummer 10.3, 10.4). Liegt ein wichtiger Grund vor, ist die FAA ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu FAA Dienst(leistung)en mit sofortiger Wirkung zu sperren. Ein gegebenen¬falls entstandener Schaden ist zu ersetzen. Die Seminarkosten oder Anteile davon werden nicht erstattet.
12. Haftungsausschluss
Die FAA haftet für Schäden nur, soweit diese auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten durch die FAA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsein¬schränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder soweit die FAA wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung zwingend nach Gesetz oder Rechtsprechung haftet. Die FAA steht insbesondere weder für den Eintritt eines Lernerfolges bei den Teil¬nehmenden oder die Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte im Unter¬nehmen des Kunden ein, noch haftet die FAA für Datenverluste oder für Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für Arbeitsausfall bei Termin¬änderungen oder absagen wegen Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.
13. Honorarkraft
Die FAA kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall Dozenten¬aufträge auf Honorarbasis vergeben (Honorarkraft).
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde erklärt das Einverständnis, dass die FAA und ihre Mitarbeiter personen¬gebundene Daten erhalten dürfen, soweit dies zur Beurteilung des Lernerfolges nötig ist. Dieses Einverständnis beinhaltet auch die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Daten unter Beachtung der gültigen Datenschutz¬bestimmungen. Eine Datenweitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
14.2 Der Kunde informiert die FAA während der Vertragsdauer unver¬züglich über jede Änderung seiner bei der FAA hinterlegten Daten.
15. Allgemeine Bestimmungen
Die Hausordnung sowie die Unfall- und Arbeitsschutzbestimmungen sind Bestand¬teil des Vertrages. Sie wurden dem Kunden bekanntgemacht, sind in der Schulungs¬stätte ausgehängt und einsehbar. Die Hausordnung wurde dem Kunden zusätzlich in Kopie zur Verfügung gestellt. Die Teil¬nehmer eines Seminars haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten, Klassenraum oder Technik (Ausrüstung), sofern dies nicht aus¬drücklich vereinbart wurde. Geschult wird in der Regel mit aktuell gültigem und verfügbarem Schulungsmaterial (Software, Skripte, etc.).
Die FAA behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Besteller verpflichten sich, diese Bestimmungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung der Lieferungen und Leistungen der FAA erklären sich die Besteller mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden.
Zusätzliche oder abweichende Verein¬barungen bedürfen der Schriftform.
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragspartner Hannover als verein¬bart, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(Stand: 04. November 2009)

