Vermittlungsgutschein
Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder ARGE einen Vermittlungsgutschein bekommen?
Dann nutzen Sie doch unser Netzwerk!
Die Mitarbeiter in unseren Betriebsstätten sind seit Jahren in der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt für unsere Kunden tätig. Im Rahmen der Recherche finden wir oftmals auch Stellen, die so nicht veröffentlicht werden. Nutzen Sie unsere ausgezeichneten Kontakte in die Wirtschaft und sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort.
Wann und wie bekommen Sie einen Vermittlungsgutschein?
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, in den letzten drei Monaten mindestens zwei Monate arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein. Die Rahmenfrist von drei Monaten verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Den Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern.


