Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Aus diesem Grund wurde zu Beginn 2005, mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen. Den Kern dieser staatlichen Angebote bildet der Integrationskurs.

Inhalt und Ablauf

Der Integrationskurs umfasst insgesamt 645 Unterrichtseinheiten. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs. Der zweite Teil nennt sich Orientierungskurs und besteht aus den restlichen 45 Unterrichteinheiten. In diesem Kursabschnitt stehen die Themenbereiche "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" im Vordergrund. Das Ziel: Migranten sollen sich im Alltag verständigen und an der deutschen Gesellschaft teihaben können.

Teilnehmer

Ob ein Migrant am Integrationskurs teilnehmen darf oder er dazu verpflichtet werden kann, ist in den §§ 44 und 44a des AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG EU und § 9 Abs. 1 BVFG geregelt. Dabei wird zwischen Ausländern, Bürgern der Europäischen Union, Spätaussiedlern und deutschen Staatsangehörigen unterschieden.