Sprachkurse

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, kommt die Teilnahme am sechsmonatigen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Sie in Betracht. Der Integrationskurs vermittelt Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Empfänger von ALG II werden auf Antrag von den Kosten und von den Prüfungsgebühren befreit. Darüber hinaus ist die kostenfreie Teilnahme an weiterführenden Sprachkursen möglich (Berufsbezogene Sprachförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder Sprachfördermaßnahmen Ihres Jobcenters).

Gerne informieren Sie unsere Mitarbeiter vor Ort, welche Maßnahmen wir in diesem Bereich aktuell anbieten.